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BVerwG, 30.06.1970 - IV B 49.70 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Erhebung von Erschließungsbeiträgen - Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 19.01.1970 - VI OE 5/69
- BVerwG, 30.06.1970 - IV B 49.70
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 31.01.1968 - IV C 221.65
Voraussetzungen für einen Anspruch hinsichtlich einer Vorausleistung auf künftige …
Auszug aus BVerwG, 30.06.1970 - IV B 49.70
Wenn der erkennende Senat in der Sache BVerwG IV C 221.65 (BVerwGE 29, 90) entschieden hat, daß eine Vorausleistung auf künftige Erschließungsbeiträge nach § 133 Abs. 3 des Bundesbaugesetzes - BBauG - erst dann verlangt werden kann, wenn mit der Herstellung der Erschließungsanlage in absehbarer Zeit zu rechnen ist, so hat er diesen Grundsatz ohne Rücksicht darauf ausgesprochen, ob die Erschließungsanlage in einem beplanten oder in einem unbeplanten Gebiet angelegt wird. - BVerwG, 22.09.1967 - IV C 116.65
Kostenspaltung bei bereits teilweise hergestellter Straßen
Auszug aus BVerwG, 30.06.1970 - IV B 49.70
Im Falle der nachträglichen Einfügung der Kostenspaltung können bereits fertiggestellte Teile auch dann abgerechnet werden, wenn sich die neu in die Satzung eingefügten Vorschriften über Kostenspaltung keine rückwirkende Kraft beilegen, wie der erkennende Senat in der Sache BVerwG IV C 116.65 entschieden hat (BVerwGE 27, 345).
- BVerwG, 19.03.1982 - 8 C 34.81
Erschließungsanlage - Teilanlagen - Vorausleistung - Herstellung
In diesem Sinne hat das Bundesverwaltungsgericht schon im Beschluß vom 30. Juni 1970 (- BVerwG IV B 49.70 -) ausgeführt, die endgültige Herstellung von Teileinrichtungen einer Erschließungsanlage könne nicht eine Erleichterung der Anforderungen an Vorausleistungen begründen, die für einen solchen Fall vom Gesetz an sich nicht gedacht seien.